ISPM 15
Was bedeutet ISPM 15 (NIMF 15/NIMP 15)?
ISPM 15 steht für "Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Verpackungsmaterial aus Holz im internationalen Handel". ISPM, also der Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen, ist Bestandteil des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (IPPC – International Plant Protection Convention). Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist es, den Import von Holzschädlingen in fremde Ökosysteme zu vermeiden. Um das Holz gemäß ISPM 15 von möglichen Schädlingen zu befreien, können unterschiedliche Behandlungsmethoden angewandt werden.
Die deutsche Fassung der ISPM Regelungen finden Sie beim Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen.
Welche Holzverpackungen müssen laut ISPM 15 behandelt werden?
Der ISPM 15 gilt für alle Arten von Holzverpackungsmaterial, das einen Übertragungsweg für Schadorganismen und somit eine Gefahr hauptsächlich für lebende Bäume darstellen kann. Davon betroffen ist Holzverpackungsmaterial, das aus massivem Holz hergestellt wurde oder Komponenten aus massivem Holz beinhaltet, zum Beispiel:
- Kisten (Lattenkisten, Packkisten)
- Stauholz
- Paletten
- Kabeltrommeln
- Spulenkörper
Nicht von dieser Regelung betroffen sind
- Holzverpackungsmaterialien, die zu 100% aus dünnem Holz hergestellt wurden (Dicke ≤ 6 mm).
- Holzverpackungen, die zu 100% aus Holzwerkstoffen bestehen, die unter Nutzung von Klebstoff, Hitze, Druck oder einer Kombination daraus hergestellt wurden (Sperrholz, Pressholz, Holzfaserplatten oder Furnier).
- Fässer für Wein und Spirituosen, die während der Herstellung erhitzt wurden.
- Geschenkkästen für Wein, Zigarren und andere Warenarten, die aus Holz hergestellt wurden, das in einer Weise behandelt oder hergestellt worden ist, die sie von Schadorganismen befreit.
- Sägemehl, Holzspäne und Holzwolle.
- Hölzerne Bestandteile, die dauerhaft mit Transportmitteln und Containern verbunden sind.
Welche Behandlungsmethoden sind von der ISPM 15 anerkannt?
- Hitzebehandlung (HT): Über einen Zeitraum von 30 Minuten müssen 56 °C im Kern des Holzes erreicht werden.
- Technische Trocknung: Diese kann ebenfalls durchgeführt werden, sofern die Werte der Hitzebehandlung erreicht werden. Der Vorteil der technischen Trocknung liegt in der Vermeidung von Schimmelbefall.
- Begasung mit Methylbromid (MB): Seit 2010 in der EU nicht mehr zulässig, aber: Der Einsatz von Holzverpackungen, die zuvor mit Methylbromid behandelt wurden, oder aus Drittländern stammen und mit Methylbromid behandelt sind, ist weiterhin zulässig.
- Mikrowellenbehandlung (Dielectric Heating DH): Über einen Zeitraum von einer Minute müssen 60°C über den gesamten Holzquerschnitt erreicht werden. Die maximal zulässige Holzdicke beträgt 20 cm.
- Behandlung mit Sulfurylfluorid (SF)
Davon abgesehen müssen Verpackungen aus entrindetem Holz hergestellt sein.
Was bedeutet die ISPM 15 Markierung?
Die ISPM 15 Markierung zeigt an, dass das Holz der Verpackung entsprechend der Richtlinien behandelt wurde. Die Markierung hat immer linksstehenden Aufbau und muss sichtbar an der Holzverpackung angebracht werden.
Um Verpackungsholz mit einer ISPM 15 Markierung versehen zu können, muss sich ein Betrieb beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registrieren.
Die registrierten Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr auf Einhaltung der Anforderungen gemäß ISPM 15 überprüft.
Was ist bei der ISPM 15 Markierung zu beachten?
- Die Markierung kann in Größe, Schriftart und Platzierung variieren.
- Sie muss leserlich, dauerhaft und nicht übertragbar an einer Stelle angebracht sein, die sichtbar ist, wenn die Holzverpackung im Gebrauch ist – vorzugsweise an zwei gegenüberliegenden Seiten der Holzverpackung.
- Die Markierung darf nicht mit der Hand gezeichnet sein.
- Sie darf nicht in rot oder orange sein, da diese Farben für die Kennzeichnung von gefährlichen Gütern benutzt werden.
- Die Markierung muss rechtwinklig oder quadratisch und von einer Begrenzungslinie umgeben sein. Das Symbol wird von der Kodierung durch eine vertikale Linie getrennt. Es dürfen sich kleine Lücken in der Begrenzung, der vertikalen Linie und anderswo zwischen den Komponenten der Markierung befinden. Innerhalb der Begrenzung der Markierung dürfen keine anderen Angaben enthalten sein.
Welche Länder verlangen eine ISPM 15 Zertifizierung?
Innerhalb der EU
Für Holzverpackungsmittel, die innerhalb der EU oder im Warenverkehr mit der Schweiz verwendet werden, ist keine Zertifizierung notwendig. Ausnahmen gibt es für Teilbereiche von Portugal und Spanien aufgrund eines Auftretens von Kiefernholznematoden.
Außerhalb der EU
Über 180 Länder haben das IPPC-Abkommen bis jetzt unterzeichnet. In diese Länder kann Verpackungsmaterial aus Holz, das nach ISPM 15 behandelt wurde, problemlos exportiert werden. Voraussetzung ist eine entsprechende ISPM 15 Markierung auf der Verpackung.