Lebensmittelecht
Was bedeutet "lebensmittelecht"?
Lebensmittelechtes Verpackungsmaterial darf ohne gesundheitliche Bedenken im direkten Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden.
Außerdem sollen Geruch und Geschmack der Lebensmittel durch das Material nicht beeinträchtigt werden.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Eine amtliche Definition des Begriffs „lebensmittelecht“ gibt es nicht. Für alle Materialien, die im direkten Lebensmittelkontakt eingesetzt werden, gilt die sogenannte "Rahmenverordnung" (EG) Nr. 1935/200 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.
Die Rahmenverordnung besagt: Von Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen unter den normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine oder nur so geringe Mengen an stofflichen Bestandteilen auf das Lebensmittel übergehen, dass
- die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird.
- es zu keiner unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel kommt.
- die Eigenschaften des Lebensmittels weder im Geruch noch im Geschmack beeinträchtigt werden.
Der Übergang von Stoffen aus einer Verpackung auf das Füllgut wird als "Migration" bezeichnet.
Die Rahmenverordnung gilt für alle Materialien, die als Verpackung für Lebensmittel eingesetzt werden können, zum Beispiel Papier, Karton, Kunststoffe, Folien, Gummi, Styropor, Aluminium etc.
Welches Plastik ist lebensmittelecht?
Speziell für Materialien und Gegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt gilt zusätzlich zur Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/200 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union die Verordnung 10/2011/EU. Die schreibt vor, dass Hersteller von Kunststoffverpackungen deren Lebensmitteleignung über einen Migrationstest nachweisen müssen.
Anforderungen an bedruckte Materialien
Für bedruckte Lebensmittelverpackungen gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
- Die bedruckte Seite darf mit dem Füllgut, sofern technisch vermeidbar, nicht in direkte Berührung kommen.
- In besonderen Fällen sollen Schnittkanten mindestens 5 mm breit unbedruckt bleiben.
- Der Druck bzw. die Farbe muss gegen das Füllgut beständig sein.
- Das Füllgut darf durch den Druck in Aussehen, Geruch und Geschmack nicht beeinflusst werden.
- Die Druckfarben und Druckhilfsmittel müssen so beschaffen sein, dass bei ihrer sachgemäßen Verarbeitung keine technisch vermeidbaren und keine gesundheitlich bedenklichen Anteile an das Lebensmittel abgegeben werden. Bei sachgemäßem Einhalten der technischen Bedingungen (Bedruckstoff, Druckverfahren, Trocknung, Lagerung usw.) für weitere Handhabung, dürfen ebenfalls keine Anteile, die das Lebensmittel in seinem Aussehen beeinflussen könnten, aus der Druckfarbenschicht übergehen.
Was ist das Zeichen für lebensmittelecht?
Das EU-weit gültige Glas-Gabel-Symbol kennzeichnet Materialien, die für den Lebensmittelkontakt geeignet sind. Sind Pfannenwender, Brotboxen oder Plastikgeschirr mit dem Glas-Gabel-Symbol gekennzeichnet, geben sie zum Beispiel keine Schadstoffe an Lebensmittel ab.
Die Angabe steht auf den Gegenständen oder auf deren Verpackung oder Etiketten. Nur wenn das nicht möglich ist, etwa weil die Fläche zu klein ist, kann die Information auch auf einer Anzeige, die sich in unmittelbarer Nähe der Gegenstände befindet und für den Käufer gut sichtbar ist, erfolgen.
Auf Gegenständen, in denen bereits Lebensmittel verpackt sind, oder die offensichtlich für die Verwendung zum Lebensmittelkontakt bestimmt sind (Geschirr, Besteck), muss dieses Logo nicht angebracht werden.
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Quellen
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesinstitut für Lebensmittelechtheit
- Verbraucherzentrale